Seit dem 01.01.2021 hat sich die vorgeschriebene Abschreibungsdauer für IT-Hard- sowie Software von drei auf ein Jahr verkürzt (§7 Abs. 1 EStG). Mit dieser Maßnahme möchte die Bundesregierung die Digitalisierung in Deutschland voran treiben und auch der immer schnellerer IT-Entwicklung gerecht werden.

Somit ist Ihnen die Möglichkeit gegeben, Ihre Hard- und Software-Investition bereits im ersten Jahr steuerlich in Gänze geltend zu machen.
Den genauen Wortlaut können Sie hier in der Bekanntmachung der Obersten Finanzbehörden der Länder nachlesen.

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